Grundgedanken

  • Aufsichten und Gleitzeitaufsicht im Nachmittag gehören nicht zum Stundenkontingent des jeweiligen Lehrers.
  • Die Pausenzeiten werden entsprechend der Stundendeputate der einzelnen Kolleginnen berechnet. Alle Kolleginnen werden in der Aufsichtseinteilung einbezogen.
  • Die Gleitzeit im Vormittag wird als Unterrichtsstunde gezählt, da hier u.a. Coachings und LEG stattfinden sollen.
  • Die Pausen werden wieder gemeinsam an den Standorten zu festen Zeiten gemacht. Die Zeitfenster der Pausen sind 9:45 Uhr bis 10:00Uhr und 11:35 Uhr bis 11:50 Uhr
  • Individuelle Pausenzeiten / Regelungen sind über bestimmte höhere Graduierungen möglich. So können Pausen auch in der Klasse verbracht werden.
  • In den Pausen finden Indoor- und Outdoorangebote statt. Indooraktivitäten können flexibel über die Raumbelegungstafel gesteuert werden.

Veränderung in der Gleitzeit zur geplanten Gleitzeit

Aus der offenen Gleitzeit wird ab dem Schuljahr 22-23 eine geplante Gleitzeit. Hierbei bestimmen die Schülerinnen und Schüler ihre Gleitzeit immer für ein Quartal. Abweichungen müssen mit dem jeweiligen Klassenlehrer abgesprochen werden. SchülerInnen im Schülerspezialverkehr benötigen eine besondere Verbindlichkeit und Absprachen.